Winterthur (ZH): Verkehrsberuhigung Stadthausstrasse
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Die Stadthausstrasse am Rand der Altstadt von Winterthur wurde auf Basis eines politischen Auftrags vom Durchgangsverkehr entlastet. Mit Tempo 30 sowie einer Fahrverbots- und Parkverbotszone konnte das motorisierte Verkehrsaufkommen klar reduziert werden. Dies verbessert die Verkehrssicherheit und unterstützt die Nutzung des Strassenraums durch Fussgänger:innen. Ein Mehrzweckstreifen ermöglicht ein sicheres und flächiges Queren und wird rege genutzt. Mit vergleichsweise geringem baulichem Aufwand entstand ein spürbarer Mehrwert für den Fuss- und Veloverkehr, ohne Nachteile für den Busbetrieb.
Die Stadthausstrasse ist ein zentraler Verbindungsraum zwischen Bahnhofplatz, Stadtgarten und Altstadt. Die Verkehrsberuhigung entstand aus einem klaren politischen Auftrag: Parlament und Stimmbevölkerung forderten eine Entlastung vom Durchgangsverkehr und Verbesserungen für den Fussverkehr. Bis 2022 galt Tempo 50 mit mehreren Fussgängerstreifen. Mit der Einführung von Tempo 30 sowie einer Fahrverbots- und Parkverbotszone für den motorisierten Individualverkehr wurde die Strasse 2022 konsequent beruhigt. Das motorisierte Verkehrsaufkommen wurde deutlich reduziert, die Stadthausstrasse zu einer «Bus- und Veloachse».
Kernstück der Massnahmen ist ein abschnittsweise markierter Mehrzweckstreifen. Er verengt optisch die Fahrbahn und strukturiert den Strassenraum. Wo nötig, schaffen Poller geschützte Bereiche. Für Zufussgehende ermöglicht der Mehrzweckstreifen ein flexibles, stufenweises Queren der Strasse, was besonders für ältere Menschen und Kinder die Sicherheit erhöht. Der Mehrzweckstreifen wird rege genutzt und hat sich im Alltag bewährt.
Die Kombination aus weniger motorisiertem Verkehr, tieferer Geschwindigkeit und klar gegliedertem Strassenraum führt zu einer spürbaren Verkehrsberuhigung und stärkt den Fussverkehr. Gleichzeitig zeigen Auswertungen, dass die Reisezeiten des Busbetriebs stabil bleiben.
Auch baulich wurde die Situation verbessert: Im Rahmen der Belagssanierung wurden die Haltestellen hindernisfrei ausgestaltet, und an den verbleibenden Fussgängerstreifen (Schulwege) wurden breite Mittelinseln geschaffen.
Mit geringem baulichem Aufwand, insbesondere durch Markierungen und koordinierte Belagssanierung, wurde ein hoher Mehrwert für Fuss- und Veloverkehr erreicht. Die Stadthausstrasse entwickelte sich zu einem sicheren und lebendigen Stadtraum mit klarer Priorität für den Fuss-, Velo- und öffentlichen Verkehr. Der anfänglich grosse politische Widerstand, insbesondere gegen die Umgestaltung mit Mehrzweckstreifen, hat sich mittlerweile verflüchtigt.
Persone coinvolteStadt Winterthur, Tiefbauamt
F. Preisig AG
Karl Morf AG
Etappe 1: Politischer Auftrag und Bedürfnis (bis 2017)
Nachdem sich die Winterthurer Stimmbevölkerung in den Volksabstimmungen von 1973 und 1985 bereits zweimal für die Verkehrsberuhigung der Altstadt ausgesprochen hatte, wurde 2017 die Motion «Verkehrsberuhigung Stadthausstrasse» eingereicht. Ziel war die Entlastung vom Durchgangsverkehr, die Stärkung der Aufenthaltsqualität, die Verkehrsberuhigung und die bessere Anbindung des Stadtparks an die Altstadt.
Etappe 2: Grundlagen, Projektentwicklung und Verfahren (2018–2022)
Basler & Hofmann erarbeiteten ein verkehrstechnisches Gutachten zur Temporeduktion sowie ein Konzept zur Verkehrsberuhigung der Stadthausstrasse. Dieses bildete die Grundlage für die Verkehrsanordnung und ein Strassenprojekt, das am 5. Dezember 2019 nach §16 Strassengesetz aufgelegt wurde. Zunächst wurde auch eine teilweise Reduktion des Strassenquerschnitts zugunsten breiterer Gehbereiche verfolgt. Aufgrund von Einsprachen wurde das Strassenprojekt zurückgezogen. Um möglichst kurzfristig umsetzen zu können, konzentrierte man sich im weiteren Projektverlauf auf Massnahmen im bestehenden Strassenraum. Ziel war es, im Rahmen der anstehenden Sanierung das bestmögliche Ergebnis für den Fuss- und Veloverkehr zu erreichen.
Etappe 3: Einführung Tempo 30 und Fahrverbot für Motorfahrzeuge (Herbst 2022)
Im Herbst 2022 wurde die Stadthausstrasse konsequent vom Durchgangsverkehr befreit. Mit der Einführung von Tempo 30 sowie einer Fahrverbots- und Parkverbotszone für den motorisierten Individualverkehr (mit Ausnahmen für Bus, Taxi, Velo und Güterumschlag) konnte das motorisierte Verkehrsaufkommen, insbesondere der Durchgangsverkehr, deutlich reduziert werden. Testweise wurde ein erster provisorischer Mehrzweckstreifen auf Höhe der Schmidgasse markiert.
Etappe 4: Umsetzungsphasen (2023 - 2024)
Erste Umsetzungsphase Bankstrasse - Lindstrasse (Frühling 2023)
Im Frühjahr 2023 wurden Belagsarbeiten durchgeführt, wobei auch die Bushaltestellen an die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes angepasst wurden. Gleichzeitig wurde das neue Tempo-30-Regime markierungstechnisch verdeutlicht, insbesondere am Knoten Lind-/Stadthausstrasse. Ausserdem wurde der Mehrzweckstreifen im Abschnitt Bankstrasse bis Lindstrasse markiert.
Zweite Umsetzungsphase Lindstrasse – General-Guisan-Strasse (Herbst 2024)
Im September und Oktober 2024 folgte eine zweite Bauetappe zwischen Lindstrasse und General-Guisan-Strasse. Dabei wurden der Belag erneuert, weitere Bushaltekanten angepasst sowie zusätzliche Markierungen und Abschnitte des Mehrzweckstreifens umgesetzt.
Etappe 5: Aktueller Betrieb und Erfolgskontrolle (ab 2023)
Seit 2023 ist die Stadthausstrasse mit Tempo 30, Fahrverbots- und Parkverbotszonen sowie schrittweise umgesetztem Mehrzweckstreifen in Betrieb. Eine Erfolgskontrolle erfolgte rund ein Jahr nach Einführung der Massnahmen. Verkehrszählungen im September 2023 zeigen eine deutliche Reduktion des motorisierten Individualverkehrs: Der Anteil von Personenwagen und Lieferwagen nahm je nach Standort um rund 25–40 % ab. Gleichzeitig verzeichnete der Busverkehr eine leichte Nachfragezunahme, während der Veloverkehr deutlich an Bedeutung gewann. Der Mehrzweckstreifen wird rege genutzt und erleichtert Fussgänger:innen das sichere Queren der Stadthausstrasse. Zudem funktioniert der Busbetrieb trotz Tempo 30 zuverlässig, die Reisezeiten bleiben stabil.
Etappe 6: Geplante mittelfristige Aufwertung der Stadthausstrasse (ab 2027/2028)
Ab 2027/2028 ist eine weitere Aufwertung der Stadthausstrasse geplant. Auslöser dafür ist das Postulat zur Aufenthaltsqualität an einer verkehrsberuhigten Stadthausstrasse vom 4. Dezember 2017. Ziel ist, den Strassenraum attraktiver zu gestalten, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und Begegnungen zu fördern. Es ist vorgesehen, dass ein stadträumlicher Studienauftrag durchgeführt wird. Dabei sollen Erfahrungen aus dem bisherigen Projekt und der Verkehrsberuhigung berücksichtigt werden. Auch ist auszuloten, wie die Fahrbahnbreiten und versiegelten Flächen reduziert sowie die stadtklimatischen Aspekte berücksichtigt werden können.
60'000 CHF Konzept Verkehrsberuhigung Stadthausstrasse
300'000 CHF für alle Markierungen und Signalisationen für die Verkehrsberuhigungsmassnahmen