Der
Vernehmlassungsbericht ist ein neuartiges Beurteilungs- und
Arbeitsinstrument für die Analyse der bestehenden Fuss- und
Velowegverbindungen und die Entwicklung von Massnahmenbündeln zur
Verbess rung des Netzes. Dank der umfassenden Bestandeserhebung können
oft statt aufwändiger baulicher Massnahmen valable Alternativen gefunden
werden.
Ausgangslage
Solothurn
verfügt über ein zufrieden stellendes Netz von Verbindungen für den
Fuss- und Veloverkehr. Die Qualität besteht vor allem in der Netzdichte.
Der Vernehmlassungsbericht will mit unterschiedlichsten Massnahmen
insbesondere auf schwächere Verkehrsteilnehmende Rücksicht nehmen und so
die Lebens- und Wohnqualität aller gezielt verbessern. Ziel ist ein
dichtes Netz, dessen Einzelteile einmal dieser, einmal einer anderen
Benutzergruppe angemessen erscheinen.
Vorgehen
1.
Überprüfung der Grundlagen: Räumliche Voraussetzungen, Potenziale für
den Langsamverkehr, Vorgaben aus der Ortsplanung. 2. Bewertung
bestehender Konzepte. 3. Erarbeitung von Massnahmenbündeln. 4.
Vorschläge zur Finanzierung und Umsetzung. 5. Zielvorgabe als Massstab
für die Erfolgskontrolle. 6. Regelmässige Kontrolle des
Zielerreichungsgrades.
Umsetzung
Teil 1: Für die Analyse
des bestehenden Netzes wurde ein Beurteilungsinstrument auf der Basis
eines geografischen Informationssystems (GIS) entwickelt. Aus der
Netzbewertung wurden Prioritäten zur Beseitigung von Lücken und für
Netzergänzungen abgeleitet.
Die Anwendung des Berichts als
Arbeitsinstrument für die Planung von Verbesserungen im
Langsamverkehrsnetz erfolgt (da die Datenbank einzelne Knoten und
Strecken genau lokalisieren kann) entweder laufend (Unterhalt,
Erschliessungsplanung) oder gezielt (Anpassungen im Rahmen allgemeiner
Tiefbauarbeiten, Planungen). Dies geschah insbesondere bei der
Erarbeitung der flankierenden Massnahmen zur A5.
Teil 2: Das
Begehren, die seit 1981 bestehende Fussgängerzone Altstadt
(tageszeitabhängige Wechselsignalisation) in eine Begegnungszone
umzuwandeln, wurde (unter anderem mit Hilfe des oben genannten
Arbeitsinstruments) geprüft. Die differenzierte Anwendung der Kriterien
für die Festlegung der Zonenabgrenzung führte klar zur Empfehlung, die
ganze Altstadt in eine Begegnungszone zu integrieren.
Organisation
Teil 1 ist dem
Langsamverkehr generell, Teil 2 dem Verkehr in der Altstadt gewidmet.
Verwaltung und verschiedene Arbeitsgruppen, unterstützt durch externe
ExpertInnen, entwickelten den Bericht und legten ihn Fach- und
Behindertenorganisationen, Parteien, Vereinen und Verbänden zur
Vernehmlassung vor. An einer Mitwirkungsveranstaltung
wurden die Vorschläge zur Diskussion gestellt.
Zeitraum
Finanzierung
Kosten des Vernehmlassungsberichts: 42'000 CHF. Bis Frühjahr 2004 realisierte oder beschlossene Massnahmen: ca. 1.5 Mio CHF.