Die Stadt Zürich strebt eine angebotsorientierte Fussverkehrsplanung an, deren Anforderungen bei der Planung von Verkehrsinfrastrukturen besser verankert sind.
Dafür hat sie Fussverkehrsstandards erarbeitet. Das Verständnis für Anliegen des Fussverkehrs soll in den Projekten gestärkt werden. Die für den Fussverkehr massgebende VSS-Norm SN 640 070 «Fussgängerverkehr – Grundnorm» soll im Entwurfsalltag bzw. im Entwurfsprozess ähnlich gut verankert werden wie die Normen zur Dimensionierung von Fahrspuren für den motorisierten Individualverkehr, den öffentlichen Verkehr sowie den Veloverkehr und somit in den Strassenbauprojekten konsequent berücksichtigt und umgesetzt werden.
Mit den Fussverkehrsstandards werden daher Dimensionierungsvorgaben für den Fussverkehr in Strassenprojekten formuliert. Zudem werden stadträumliche und sozialräumliche Überlegungen aufgezeigt, da diese wesentlich für die Qualität und Funktionalität der Fussverkehrsflächen im zunehmend dichter werdenden urbanen Raum sind. Die Standards gliedern sich in zwei Teile: Teil 1 Trottoirbreiten und Teil 2 Querungen.
Schweizer Städte haben aufgrund ihrer Kleinräumigkeit und Dichte ein grosses Potential für den Fussverkehr, dieser ist auch die Basis für die städtische Innenentwicklung und Verdichtung. In der Planung fristet der Fussverkehr aber oft ein Schattendasein und muss sich mit Restflächen im Strassenraum begnügen. Die Stadt Zürich erarbeitet deshalb Standards für den Fussverkehr. Diese Planungshilfe beruht nicht nur auf den massgebenden technischen Vorgaben (VSS-Normen), sondern hat insbesondere auch sozial- und stadträumliche Überlegungen einbezogen. Letztere sind gerade im Kontext der zunehmenden Verdichtung urbaner Räume wesentlich für die Qualität und Funktionalität der Fussverkehrsflächen. Strassenräume sollen auf die Nutzer*innen ausgerichtet werden, die sich dort massgeblich zu Fuss bewegen (oder künftig bewegen sollen) und ihren Bedürfnissen entsprechend gestaltet werden. Dank einer umfassenden und vernetzten Sicht und Herangehensweise bei der Planung der Verkehrsinfrastrukturen will die Stadt Zürich ihre strategischen Ziele in Bezug auf Fussverkehr erreichen und ihrer Vision einer stadtverträglichen Mobilität näherkommen.
Inhalt des Leitfaden Teil 1 Trottoirbreiten
Der erste Teil der Standards wurde Ende 2020 publiziert. Er
definiert die minimal nötigen Trottoirbreiten in Abhängigkeit der stadträumlichen
Bedeutung des Strassenabschnitts, der Frequenzen, der Randnutzungen und des
Betriebs der angrenzenden Fahrbahn. Er basiert auf der «Fussgängerverkehr –
Grundnorm» (VSS-Norm SN 640 070) und dient der Sicherstellung der minimal
nötigen Trottoirbreiten. Damit erfüllen sie die gleiche Funktion wie die
bereits bestehenden Vorgaben zur Dimensionierung von Fahrspuren für den
motorisierten Individualverkehr, den öffentlichen Verkehr sowie den
Veloverkehr.
Inhalt des Leitfaden Teil 2 Querungen
Querungen sind Kreuzungspunkte von Fuss- und Fahrverkehr. Rund dreiviertel aller Unfälle des Fussverkehrs in der Stadt Zürich ereignen sich beim Queren der Fahrbahn. Ihnen gilt deshalb besondere Aufmerksamkeit.
Als wichtige Grundlage gelten die VSS-Normen SN 640 075, SN 40 240, SN 40 241, SN; 40 242 und SN 40 243 (in Vorbereitung).
Folgendes ist Inhalt des zweiten Teils:
Akteure
Kontextplan, Tiefbauamt der Stadt Zürich (TAZ), Dienstabteilung Verkehr Stadt Zürich (DAV), Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich (VBZ), Amt für Städtebau Stadt Zürich (AfS), Stadtentwicklung Stadt Zürich, Behindertenkonferenz, Fussverkehr Schweiz, Fussgängerverein, Planende
Zeitplan
Erarbeitung des Teil 1 Trottoirbreiten. Ursprünglich war ein Teil 2 Querungen und Teil 3 Hindernisfreiheit geplant. Allerdings war man am Schluss der Erarbeitung von Teil 1 der Meinung, dass die Hindernisfreiheit grundsätzlicher Bestandteil über den ganzen Leitfaden sein soll.
Kostenrahmen
78500 Franken
Dokumente auf der Webseite der Stadt Zürich:
Teil 2 noch nicht öffentlich (sollte aber bald folgen)