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Projektaufruf

Sie haben zu einem Projekt beigetragen, das das Gehen fördert? Nehmen Sie am Flâneur d’Or teil!

Der «Flâneur d’Or – Fussverkehrspreis Infrastruktur» prämiert die Gestaltung öffentlicher Räume, die den Fussverkehr in speziellem Masse fördern und die Qualität, Attraktivität und Sicherheit des Fussgängernetzes erhöhen. Die Dokumentation des Projekts wird von Fachleuten anerkannt und als Inspira­tions­quelle geschätzt.

Im Rahmen des elften Wettbewerbs werden Gemeinden, Institutionen, Fachleute und andere Personen ausgezeichnet, die sich in der Schweiz für die Realisierung innovativer und vorbildlicher lokaler Projekte für das Gehen eingesetzt haben.

Die Jury vergibt einen ersten Preis in Höhe von CHF 10’000 und zusätzlich mehrere Auszeichnungen. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden anlässlich einer feierlichen Preis­verleihung bekannt gemacht. Ausserdem werden alle aus­gezeichneten Projekte in der Zeitschrift «Hochparterre» sowie auf der Website www.flaneurdor.ch porträtiert.

Der nationale Wettbewerb wird von Fussverkehr Schweiz durchgeführt und vom Bundesamt für Strassen ASTRA und weiteren Partnern unterstützt.

Wettbewerbskategorien
Ausgezeichnet werden Projekte in folgenden Kategorien:

  • Verkehrskonzepte und -­planungen, Leitbilder, Kampagnen
  • fussgängerfreundliche Infrastrukturen auf
    Kantonsstrassen
  • fussgängerfreundliche Infrastrukturen auf
    Gemeindestrassen, Wegen und Plätzen
  • Schnittstellen zum öffentlichen Verkehr

Bewertungskriterien
Die Jury bewertet die Eingaben nach folgenden Kriterien:

  • erfolgreiche Umsetzung
  • Funktionalität, Gestaltungsqualität und Aneignung
    durch die Bevölkerung
  • Sicherheit, Komfort und Hindernisfreiheit
  • Modellcharakter: Übertragbarkeit auf andere Orte
  • Innovation: Visionär, ideenreich, unkonventionell,
    ästhetisch
  • Vorgehensweise: Engagement der Beteiligten
    (Einbezug der Bevölkerung, Hartnäckigkeit, Mut)
  • Effizienz der eingesetzten Mittel (Verhältnis zwischen
    Aufwand und Mehrwert für die Öffentlichkeit)
  • Qualität der Unterlagen

Preis
Die Jury verleiht dem wirkungsvollsten Projekt den Haupt­preis «Flâneur d’Or 2023», welcher mit CHF 10’000 dotiert ist. Offeriert wird dieser von der BURRI public elements AG.

Weitere Projekte, nach Möglichkeit mindestens eines in jeder Kategorie, erhalten eine Auszeichnung. Die prämierten Projekte werden in einer Sonderbeilage der Architekturzeitschrift «Hochparterre» und auf der Website www.flaneurdor.ch vorgestellt, auf der alle eingereichten Dossiers ebenfalls dokumentiert werden.

Preisverleihung
Die Preisverleihung erfolgt im Herbst 2023 im Rahmen einer halbtägigen Veranstaltung, an der alle prämierten Eingaben vorgestellt werden.

Anmeldung und Eingabedossier
Projekteingaben werden unter www.flaneurdor.ch dokumentiert. Deshalb sind die Dossiers digital (online oder per Datenträger) abzugeben. Für die Jurierung und für die allfällige Ausstellung von prämierten Projekten wer­den die Unterlagen zusätzlich in Papierform verlangt.

Das Eingabedossier muss Folgendes enthalten:

  • Projektbeschreibung (Problemstellung, Heraus­forderung, Zielsetzungen, Massnahmen)
  • Bezeichnung der wichtigsten Beteiligten
    (Auftraggebende, Auftragnehmende und Planungs­team)
  • Chronik zur Planung und Realisierung
  • Kostenrahmen
  • Planunterlagen und/oder Poster auf Papier
  • Bildmaterial: Fotos oder Videos, wenn möglich Vorher-­ und Nachherzustand

Zielpublikum und Teilnahmeberechtigung
Teilnehmen können Gemeinden, Organisationen, Unternehmen, Ingenieur­- und Planungsbüros sowie Gruppen und Fachpersonen.

Das Projekt muss seit der letzten Ausgabe des Preises konkretisiert worden und bei der Einreichung des Dossiers zumindest teilweise realisiert sein, so dass im Rahmen der Jurierung eine Besichtigung vor Ort möglich ist. Konzepte und Leitbilder müssen von den Behörden als verbindlich erklärt sein.

Dem Wettbewerbsveranstalter wird das Recht eingeräumt, die mit der Bewerbung eingereichten Unterlagen öffentlich zu publizieren und auszustellen. Diese Unterlagen gehen in das Eigentum des Wettbewerbsveranstalters über.

Eingabefrist
Die Anmeldung und die Unterlagen müssen bis am 31. März 2023 bei Fussverkehr Schweiz eintreffen.

Beratung und Unterstützung
Die Projekteingabe ist mit einem bescheidenen Aufwand verbunden. Bei Fragen oder Zeitproblemen für die Ein­gabe wenden Sie sich an Fussverkehr Schweiz.

Fussverkehr Schweiz
Jenny Leuba | Projektleitung
043 488 40 33 | flaneurdor[at]fussverkehr[.]ch

www.flaneurdor.ch