Sumvitg (GR): Auf gerichtlichem Weg zur Tempo-30-Zone in Sumvitg

Klicken Sie auf das Bild um die Galerie zu öffnen.

Die Dominanz des motorisierten Verkehrs auf der engen Kantonsstrasse drückte die FussgängerInnen buchstäblich an die Wand. Eine Initiativgruppe reichte deshalb 2009 eine Gemeindepetition zur Schaffung von Tempo 30-Zonen ein. Der Gemeindevorstand unterstützte das Anliegen und liess ein Tempo-30-Gutachten ausarbeiten. Gestützt auf das Gutachten richtete die Gemeinde ein Gesuch zur Einführung von Tempo 30 an den Kanton, das zunächst abgelehnt wurde. Nachdem die Gemeinde auf einen Rekurs verzichtete, reichten fünf betroffene Einwohner Beschwerde dagegen ein. Das Verwaltungsgericht Graubünden hiess die Beschwerde in allen Punkten gut. Dieser Entscheid wurde in der Folge durch ein richtungsweisendes Bundesgerichtsurteil gestützt, so dass heute dank dem Engagement der Initiativgruppe Tempo 30 auf der Kantonsstrasse durch Sumvitg realisiert werden konnte.

Sumvitg ist eine der vier Hauptfraktionen der gleichnamigen Gemeinde, ein Strassendorf in Hanglage im oberen Vorderrheintal zwischen Trun und Disentis/Mustér. Die Kernzone des Dorfes erstreckt sich entlang der Hauptstrasse H 19. Diese Hauptstrasse zwängt sich zwischen den Häusern, deren ältestes auf das Jahr 1570 zurückgeht, durch. Die Siedlung ist in ihrer Grundstruktur also lange vor dem Aufkommen des motorisierten Verkehrs entstanden, womit eine Problematik angesprochen ist, die auch in vielen anderen Dörfern Graubündens besteht: Der Platzbedarf des ständig intensiveren motorisierten Verkehrs drückt die FussgängerInnen buchstäblich an die Wand! Die Initiativgruppe wollte diesen unerfreulichen Tatbestand nicht mehr länger hinnehmen und beschloss im Dezember 2009, mit einer Petition den Gemeindevorstand einzuladen, bei den zuständigen kantonalen Instanzen die Schaffung einer Tempo 30-Zone zu erreichen.

  • Organisation

  • die fünfköpfige Initiativgruppe (Armon Bearth, Sep Benedetg Candinas, Gieri Duff, Peter Egloff, Fidel Lechmann)
  • der (inzwischen abgelöste) Gemeindevorstand von Sumvitg, mit dem Präsidenten Walter Deplazes, Surrein (in einer ersten Phase)
  • der Gutachter Peter Hartmann vom beauftragten Ingenieurbüro Hartmann & Sauter in Chur
  • die VCS-Sektion Graubünden mit ihrem Geschäftsführer Stefan Grass, Chur
  • Rechtsanwalt lic.iur. Andrea Bianchi, Malix

Zeitraum
12/2008: Beschluss der Unterschriftensammlung für eine Petition an den Gemeindevorstand. 28/02/2009: Die Petition wird mit 150 Unterschriften dem Gemeindevorstand eingereicht. Dies entspricht 70% der erwachsenen EinwohnerInnen der Fraktion Sumvitg. 18/03/2009: Der Gemeindevorstand beschliesst, das Anliegen der Petition zu unterstützen und an die zuständigen kantonalen Instanzen zu gelangen. 27/11/2009: Auftrag für ein Gutachten zur Einführung einer Tempo 30-Zone in der Fraktion Sumvitg. 04/2010: Der Gemeindevorstand richtet ein Gesuch an den Kanton (basierend auf dem Gutachten) 04/10/2010 - 10/12/2012: Prozess bis zum Beschluss der Einführung (Details siehe Download) 02/12/2013: Montage der Signale für die Tempo 30-Zone


Finanzierung
Direkte Kosten

  • Anwaltskosten Verwaltungsgericht und Bundesgericht: CHF 11'400.--
    (davon gedeckt durch Parteientschädigungen: CHF 8’500.--)
  • Gerichtsgebühr Bundesgericht (1/5 von CHF 3'000.--) CHF 600.--

Für das Verfahren vor Verwaltungsgericht vereinbarte die Initiativgruppe mit dem Rechtsanwalt ein Kostendach von CHF 5’000.--. Der VCS Graubünden übernahm die Garantie für die Hälfte dieses Betrages. Für das Verfahren vor Bundesgericht übernahm der VCS Graubünden die Garantie für alle entstehenden Kosten. Durch den VCS getragen wurden schliesslich total CHF 3'500.--, nachdem es die Gemeinde abgelehnt hatte, der Initiativgruppe die CHF 600.-- Gebührenanteil Bundesgericht zu vergüten..
In dieser Rechnung nicht enthalten ist die ehrenamtlich geleistete Arbeit der Initianten und der Arbeitsaufwand des Geschäftsführers des VCS Graubünden.


Die Gemeinde Sumvitg beziffert ihre Kosten wie folgt:
  • Geschwindigkeitsmessungen und Gutachten CHF 8'469.20
  • Departementsverfügung CHF 626.--
  • Material für die Signalisation CHF 7'850.10
  • Montage Signalisation CHF 2'925.--
  • Administrativer Aufwand während 5 Jahren CHF 4'650.--

Total CHF 24'520.30

In dieser Aufstellung sind nicht enthalten
  • Kosten für die verlangten Geschwindigkeitsmessungen und den Bericht im ersten Jahr nach der Einführung
  • der Unterhalt der Signalisation (Fahrbahn-Beschriftung, etc.)