Der «Flâneur d’Or – Fussverkehrspreis Infrastruktur» prämiert Infrastrukturen im öffentlichen Raum, die den Fussverkehr im speziellen Masse fördern und die Qualität, Attraktivität und Sicherheit des Gehens erhöhen. Der Wettbewerb wird von Fussverkehr Schweiz durchgeführt und vom Bundesamt für Strassen ASTRA und weiteren Partnern unterstützt.
Der nationale Wettbewerb, der zum neunten Mal durchgeführt wird, honoriert die Anstrengungen von Gemeinden, Institutionen, Fachleuten und anderen engagierten Personen aus der ganzen Schweiz, die innovative und wirksame Projekte zu Gunsten der Fussgängerinnen und Fussgänger realisiert haben. Damit sollen Best Practice und Impulse zur Nachahmung vermittelt werden. Neben einer Preissumme von CHF 10’000.– für den Hauptpreis werden mehrere Auszeichnungen vergeben. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden anlässlich einer Medienkonferenz und Tagung bekannt gemacht. Die Zeitschriften «Schweizer Gemeinde» und «Hochparterre» werden die Siegerprojekte prominent porträtieren.
Wettbewerbskategorien
Ausgezeichnet werden Projekte in folgenden Kategorien:
Bewertungskriterien
Die Jury bewertet die Eingaben nach folgenden Kriterien:
Preis
Die Jury verleiht dem wirkungsvollsten Projekt den Hauptpreis «Flâneur d’Or 2017», der mit CHF 10’000.– dotiert ist. Weitere Projekte, nach Möglichkeit mindestens eines in jeder Kategorie, erhalten eine Auszeichnung. Die prämierten Projekte werden in einem Themenheft der Architekturzeitschrift «Hochparterre», in der Zeitschrift «Schweizer Gemeinde» und auf der Website www.flaneurdor.ch vorgestellt.
Preisverleihung
Die Preisverleihung erfolgt im Spätherbst 2017 im Rahmen einer halbtägigen Veranstaltung, an der alle prämierten Eingaben vorgestellt werden.
Anmeldung und Eingabedossier
Projekteingaben werden unter www.flaneurdor.ch dokumentiert. Deshalb sind die Dossiers digital (online oder Datenträger) abzugeben. Für die Jurierung und für die allfällige Ausstellung von prämierten Projekten werden die Unterlagen zusätzlich in Papierform verlangt. Das Eingabedossier muss Folgendes enthalten:
Zielpublikum und Teilnahmeberechtigung
Teilnehmen können Gemeinden, Organisationen, Unternehmen, Ingenieur- und Planungsbüros sowie Gruppen und Fachpersonen. Ein Projekt muss bei der Einreichung zumindest teilweise realisiert sein, so dass im Rahmen der Jurierung eine Besichtigung vor Ort möglich ist. Konzepte und Leitbilder müssen von den Behörden als verbindlich erklärt sein. Dem Wettbewerbsveranstalter wird das Recht eingeräumt, die eingereichten Unterlagen zu publizieren und öffentlich auszustellen. Die mit der Bewerbung eingereichten Unterlagen gehen in das Eigentum des Wettbewerbsveranstalters über.
Eingabefrist
Die Anmeldung und die Unterlagen müssen bis am 30. April 2017 bei Fussverkehr Schweiz eintreffen.
Beratung und Unterstützung
Die Projekteingabe ist mit einem bescheidenen Aufwand verbunden. Bei Fragen oder Zeitproblemen für die Eingabe wenden Sie sich an Fussverkehr Schweiz.
Fussverkehr Schweiz
Pascal Regli | Projektleitung
043 488 40 37 | flaneurdor[at]fussverkehr[.]ch
www.flaneurdor.ch
Wettbewerbsveranstalter
Fussverkehr Schweiz