Die Square des Places in Fribourg befindet sich zwischen zwei
Fussgängerzonen auf einer Hauptverkehrsstrasse durch die Stadt, die
täglich von 9'000 Fahrzeugen befahren wird. Sie ist also eine wichtige
Schnittstelle des rollenden Verkehrs mit einer Fussverkehrshauptachse,
die Bahnhof und universitäre Einrichtungen mit der Altstadt verbindet.
Die beiden Fussgängerzonen sind sowohl für den Detailhandel als auch für
den Tourismus von substanzieller Bedeutung. Vor dem Hintergrund
städtebaulicher Überlegungen und dem Aspekt der Verkehrssicherheit
erschien die Einrichtung einer Begegnungszone die ideale Lösung, um die
beiden Fussgängerzonen zu verbinden und dabei den Fussgängern beim
Überqueren der Strasse den Vortritt zu gewähren.
Zunächst wurde ein Gestaltungskonzept erarbeitet. Die Planung wurde vom
Amt für Mobilität der Stadt Fribourg in Zusammenarbeit mit dem
Raumplanungsamt und dem Tiefbauamt gemacht. Die Einrichtung der
Begegnungszone wurde, mit Ausnahme eines vom Tiefbauamt beauftragten
Unternehmens, durch die städtischen Behörden ausgeführt.
Als
Verbindung zwischen den beiden Fussgängerzonen über die Strasse wurde
eine Begegnungszone geschaffen. Diese dient als Querungshilfe über die
stark befahrene Strasse. Die Gestaltung der Begegnungszone ist an die
Fussgängerzone angelehnt, dadurch wird der Fussgängervortritt optisch
ersichtlich.
Projektorganisation / Beteiligte
Konzept: Michel Waeber, Bureau d'architecture Barberêche
Planung: Amt für Mobilität der Stadt Freiburg in Zusammenarbeit mit Tiefbau- und
Raumplanungsamt
Zeitraum
März-April 2008: Beginn der Planung
Mai 2008-Januar 2009:Datenerhebung und Erstellung des Gutachtens
Januar-April 2009: Beschluss des Gemeinderates und der Abteilung Straßen und Brücken des Kantons
April-Februar
2010: Veröffentlichung der Massnahme und Diskussion der Details mit den
Industriellen Betrieben und „transports publics fribourgeois SA“
April-Mai 2010: Abschluss der Bauarbeiten
25. Mai 2010: Einführung der Begegnungszone "Square des Places"
Finanzierung
1. Etappe: CHF 250‘000.– (Strassenbauliche Massnahmen)
2. Etappe: CHF 90‘000.– (Tiefbau und Signalisation)
Bewertung der Jury
Die Jury
würdigt die innovative Idee und das mutige Vorgehen, auf einer stark
befahrenen Strasse eine Begegnungszone quasi als Querungshilfe und
Verbindungstück zwischen zwei Fussgängerzonen einzurichten. Aufgrund der
guten Kooperation zwischen den betroffenen kantonalen und kommunalen
Behörden konnte das Projekt trotz des ungewöhnlichen Vorschlags zügig
umgesetzt werden.
Auch gestalterisch hat die Begegnungszone
überzeugt. Elemente der Fussgängerzonen, beispielsweise die Art des
Belags, wurden in das Gestaltungskonzept der Begegnungszone
aufge-nommen. Auf diese Weise verbindet die Begegnungszone die beiden
Fussgängerzonen nicht nur organisatorisch, sondern auch räumlich. Leider
wurde dabei versäumt, die Fahrbahn zu den Fussgängerzonen für Blinde
und Sehbehinderte ertastbar abzugrenzen. Für diese Personen-gruppen ist
es daher schwierig, sich zu orientieren.
Ein Augenschein vor Ort
zeigte, dass die neue Einrichtung ausserordentlich gut funktioniert. Die
Fahrzeuglenkenden werden durch Vertikalversätze eingangs der
Begegnungszone animiert, ihre Geschwindigkeit zu reduzieren. Dem
querenden Fussverkehr wird in den allermeisten Fällen der Vortritt
gewährt. Trotz hohem Verkehrsaufkommen von Fussgänger/innen und
rollendem Verkehr entstehen keine Rückstaus.