Man schrieb
das Jahr 1973, als die Winterthurer Bevölkerung einer verkehrsfreien
Zone im historischen Stadtkern mit grossem Mehr zustimmte. Bis zur
Eröffnung der heutigen Fussgängerzone sollten dann allerdings noch
einige Jahre ins Land und manche politisch- juristischen Händel über die
Bühne gehen. Doch was lange währte,wurde in diesem Fall bemerkenswert
gut.
“Zusammenfassend
kann somit gesagt werden, dass mit der Signalisation einer
zusammenhängenden Fussgängerzone ein fussgängerfreundliches
Verkehrsregime geschaffen werden kann, das die Altstadt als Zentrum für
Einkauf, Begegnung, Kultur und Wohnen aufwertet, ohne dass deswegen die
notwendigen Fahrbeziehungen wesentlich eingeschränkt werden.” Gegen
diese Feststellung des Winterthurer Stadtrates vom 17.3.99 erhob sich
kein Widerspruch mehr. Die vormals verhärteten Fronten hatten sich nach
und nach aufgeweicht
und der Erkenntnis Platz gemacht, dass sich
fussgängerfreundliche Strassenräume auszahlen – nicht nur für
AnwohnerInnen, Restaurationsbetriebe und Vergnügungsstätten, sondern
auch für betroffene Einkaufsgeschäfte und Gewerbetriebe. Der erste
Schritt Richtung Fussgänger- Altstadt erfolgte gar schon 1955 mit dem
Fahrverbot auf dem geschäftsmässig wichtigsten Strassenzug
Untertor–Marktgasse – noch bevor in den 60er-Jahren der Verkehr
flutartig anschwoll. Die Bemühungen der AltstadtbewohnerInnen, sich
wieder Luft zu verschaffen, mündeten im erwähnten Volksentscheid von
1973. Doch statt im Schritt- ging es dann nur noch im Schneckentempo
vorwärts – obwohl die Winterthurer Altstadt mit dem Hauptbahnhof und
zahlreichen Bushaltestellen an ihrer Peripherie bestens durch den
öffentlichen Verkehr erschlossen ist. Mit der Signalisierung einer
eigentlichen Sperrzone für Motorfahrzeuge wurde 1987 ein nächster
Meilenstein gesetzt. Für die dadurch wegfallenden Strassenparkplätze war
vor den Toren der Altstadt in Form von Parkhäusern für Ersatz gesorgt
worden (Vermehrung von 1500 im Jahre 1970 auf 2500). Mitte der
90er-Jahre schliesslich verschwanden die letzten frei zugänglichen
Parkplätze im eigentlichen Altstadtgebiet von der Bildfläche; das Hin
und Her um die verkehrspolizeilichen Anordnungen kam zu einem guten
Ende. Die Etablierung der Zone mit generellem Vortritt für den
Fussverkehr – bei erlaubtem Fahrverkehr im Schritttempo – war dann nur
noch Formsache.
Autofreiheit als Verkaufstrumpf
Der
Verbannung des Motorfahrzeugverkehrs aus den einzelnen Gassen und
Strassenabschnitten folgten in gewissen Abständen baulich-gestalterische
Massnahmen, angefangen 1976 auf der Hauptachse Untertor–Marktgasse,
wobei sich die ansässigen Geschäftsleute finanziell namhaft beteiligten.
Andere Gassen und Plät-ze haben schon oder werden noch ein schöneres
Gesicht erhalten. Der ewige Interessenkonflikt zwischen AnwohnerInnen
und Gewerblern, die befürchten, Auto fahrende Kundschaft zu verlieren,
ist lösbar. Ein ganzes Viertel “für sich” zu haben, gefahrlos schlendern
und “lädele” zu können, ist und bleibt ein gefragtes Erlebnis, erst
recht vor historischer Kulisse und in einladend gestalteten
Aussenräumen, wie Winterthurs Zentrum sie bietet.