Der Kanton Basel-Stadt nimmt seit 2013 auf einzelnen verkehrsorientierten Strassen Tempo-30-Strecken in Betrieb, auf denen die reduzierte Höchstgeschwindigkeit nur an bestimmten Tagen und zu bestimmten Tageszeiten gilt. Die Anzeige des reduzierten Tempolimits erfolgt dynamisch mittels LED-Wechselsignalen. Solche Anlagen kommen primär in der Nähe von Primarschulen zum Einsatz, um die Verkehrssicherheit zugunsten der schwächeren Verkehrsteilnehmenden bedarfsgerecht zu erhöhen. Zurzeit bestehen drei Wechselsignal-Strecken, weitere sind in Vorbereitung.
Problemstellung
Die Nutzungskonkurrenz
auf verkehrsorientierten Strassen
ist in Städten wie Basel gross.
Die Bedürfnisse nach erhöhter Verkehrssicherheit können im Umfeld von Bildungs- und Freizeit-einrichtungen, Einkaufsstrassen, Arbeitsplatz-gebieten oder nachts übermässig belasteter Verkehrsachsen zeitlich stark schwanken. Solche Strassen haben heterogene Nutzungsansprüche, die zeitlich nicht gleich gelagert sind (z.B. Schulweg-Zeiten mit erhöhter Anforderung bezüglich dem Schutz der Kinder auf ihrem Schulweg; erhöhte Anforderungen bzgl. Lärmschutz in der Nacht).
Die Reduktion der Geschwindigkeit auf Tempo 30 ist ein Schlüsselkriterium für die Erhöhung der Verkehrssicherheit, die Lärmsanierung oder die Verbesserung der Luftqualität in einzelnen Strassenzügen. Zugleich kann Tempo-30 auf verkehrsorientierten Strassen aber auch mit Risiken verbunden sein (Attraktivitätsverlust bezüglich Sammel- und Kanalisierungsfunktion,
ÖV- Fahrzeitverluste). Als Folge davon können sich unerwünschte räumliche Verkehrsverlagerungen ergeben. Der Nutzen von Tempo-30 und dessen mögliche negativen Auswirkungen sind deshalb insbesondere bei permanenten Tempo- 30-Signalisationen gegeneinander abzuwägen.
Lösungsansatz
Eine betriebszeitliche Beschränkung von Tempo-30 hat gegenüber einer permanenten Tempo-30-Signalisation den Vorteil, dass der Nutzen optimiert und die möglichen Risiken auf das notwendige Minimum beschränkt bleiben: Als betriebliche Massnahme kann die temporäre Signalisation Tempo-30 auf bestimmten Abschnitten verkehrsorientierter Strassen einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit leisten und/oder eine Reduktion von Umweltbelastungen bewirken. Temporäre Tempo-30-Regelungen auf verkehrsorientierten Strassen schränken die Hauptfunktion von Strassen nur so weit wie nötig ein.
Organisation
Auftraggeber / Gesamtprojektleitung: Amt für Mobilität BS, Abteilung Verkehrstechnik
Betrieb / Unterhalt inkl. Steuersystem: Amt für Mobilität BS, Abteilung Verkehrssteuerung
weiter Beteiligte: Kantonspolizei, Planungsamt, Amt für Umwelt und Energie
Detailprojekte (Gutachten, Signalisations- und Markierungspläne): Glaser, Saxer und Keller AG
Produktion / Lieferung / Montage Pilot: Signal AG
Produktion / Lieferung / Montage / Steuersystem: Swarco Switzerland GmbH
Zeitraum
2011-2012: Erarbeitung Tempo-30-Konzept für viertes Tempo 30-Umsetzungspaket
Januar 2013: Bewilligung Rahmenkredit CHF 3 Mio für Umsetzung Tempo-30-Konzept / Auftrag zur Prüfung für Tempo-30-Einführung
an
verkehrs-orientierten Strassen durch Grossen Rat BS
Sommer 2013: Inbetriebnahme Pilotanlage Tempo 30-Wechselsignalstrecke am „Gundeldingerrain“
Oktober 2013: Durchführung der Aktion „Kids & Cops“ im Wechselsignal-Abschnitt Gundeldingerrain;
September 2015: Inbetriebnahme des Tempo-30-Wechselsignalabschnitts Grenzacherstrasse
Frühling 2016: Inbetriebnahme zentrales Steuer- und Überwachungssystem für Tempo-30-Wechselsignale
Oktober 2016: Inbetriebnahme Temp- 30-Wechsel-signalabschnitt Strassburgerallee
April 2017: Nachrüstung Wechselsignalabschnitt Strassburgerallee mit 3 Repeater-Wechselsignalen zur Optimierung der Erkennbarkeit LED-Signalbilder
Mai 2017 - Ende 2017: Umsetzung Wechselsignal-abschnitt Rauracherstrasse (Gemeinde Riehen)
Finanzierung
Die Finanzierung der Tempo-30-Wechselsignal-abschnite erfolgt im Rahmen des 2013 bewilligten Rahmenkredits
über CHF 3 Mio. für die Umsetzung von Tempo 30.
Kostenrahmen
Die Kosten für die Signalisation und die bauseitigen Arbeiten pro Wechselsignalabschnitt bewegen sich je nach Ausgestaltung der Abschnitts-Eingänge, der Anzahl Verzweigungen, dem Signalisationsbedarf und der Signal-Aufhängemöglichkeiten zwischen CHF 50‘000 bis 100‘000