Eine Überprüfung der Verkehrssicherheit in Biglen (BE) zeigte, dass Tempo 30 für die Wohnquartiere die einfachste und günstigste Massnahme zur Erhöhung der Sicherheit und der Wohnqualität darstellte. Mit einem Gesamtkonzept und anschliessenden Detailgutachten wurden planerischen Grundlagen für die Umsetzung geschaffen. Dank intensivem Einbezug der Bevölkerung und guter Zusammenarbeit mit dem
kantonalen Tiefbauamt - Oberingenieurkreis II
konnte eine breite Akzeptanz geschaffen werden, auch für die Einführung von Tempo 30 auf Teilstrecken der Kantonsstrassen rund um die wichtige Bärenkreuzung. Die Umsetzung erfolgte 2016 vorwiegend mit
provisorischen, optischen
Markierungsmassnahmen.
Ausgangslage
Verkehrssicherheit als Auslöser: Im Jahre 2011 wurde
auf Grund einer Anfrage aus der Bevölkerung zu einer einzelnen Kreuzung in
Biglen (Einmündung Mühlestützli in Bärenstutz) die Überprüfung der
Verkehrssicherheit über das ganze Gemeindegebiet durchgeführt. Dabei zeigte
sich, dass Tempo 30 für die Wohnquartiere die einfachste und günstigste
Massnahme zur Erhöhung der Sicherheit und der Wohnqualität insgesamt wäre –
nebst einigen punktuellen Massnahmen, die aber vor allem die Kantonsstrassen
betrafen. Mit einem Gesamtkonzept (Generelles Gesamtgutachten) wurde 2012
die Grundlage für Tempo 30 in allen Wohnquartieren von Biglen geschaffen. Dieses
Gutachten wurde von der kantonalen Fachstelle vorgeprüft und für vollständig
und richtig befunden mit der Auflage, als Grundlage für die Einführung von
Tempo 30 in den einzelnen Wohnquartieren vor der Umsetzung detaillierte
Gutachten und Pläne zu erstellen.
Projektbeschrieb und Umsetzung
Konsequent zur Umsetzung: In der Folge
wurde die Einführung von der Gemeinde Schritt für Schritt fundiert vorbereitet:
Im Jahr 2013 wurde für das Gesamtkonzept die öffentliche Mitwirkung
durchgeführt. Dank der fundierten Vorarbeiten im Zusammenhang mit dem
Sicherheitskonzept und dem Gesamtgutachten konnte die Mitwirkung mit ganz
wenigen zumeist positiven Beiträgen abgeschlossen werden. Damit war die
Grundlage gegeben, gemäss den kantonalen Vorgaben die Tempo-30-Zonen etappiert
umzusetzen. Der Gemeinderat beschloss in der Folge, im Jahr 2015 die
Detailgutachten für den Hauptteil der Bigler Wohnquartiere, die Dorfteile
Hohle, Aueli und Kreuzmatt sowie für die Kantonsstrassenteile zwischen diesen
Dorfteilen erarbeiten zu lassen. Im Herbst 2015 wurden die Detailgutachten
inklusive Einbezug von zwei längeren Teilstücken von Kantonsstrassen rund um
den „Bärenplatz“ durch den OIK II genehmigt. Die Realisierung erfolgte dann in
der ersten Hälfte 2016 mit Inkrafttreten auf den Juli 2016.
Mit wenig viel erreichen: In die Zone
einbezogen werden neben den Quartieren Hohle, Aueli und Kreuzmatt auch
Teilstücke der Kantonsstrassen insbesondere auch die Bärenkreuzung. Auf diesen Teilstücken sind auch die hauptsächlichen
Massnahmen notwendig. Vorläufig wurden diese vor allem mit Markierungen ausgeführt,
damit die Verkehrsflächen optisch kleiner werden. Für weite Teile der
einbezogenen Kantonsstrassen und insbesondere für den Bärenplatz bestehen
umfassende Sanierungsabsichten, so dass es vertretbar ist, die Umgestaltung
vorerst mit provisorischen, optischen Mitteln vorzunehmen.
Dank der
grossflächigen Zone wird das Ziel sehr kostengünstig erreicht: Es können neun Signalstandorte eingespart werden, das Regime ist leicht
verständlich und braucht keine aufwändigen Eingriffe. An
insgesamt vier Stellen werden Ausfahrten oder Fussgängersituationen mit Pfosten
zusätzlich gesichert, ansonsten reichen die Markierungen aus.
In Biglen sind die meisten Strassen recht kleinräumig und sollten bereits vor der Verkehrsberuhing nicht
schneller als mit 30 km/h befahren werden. Mit der Einführung von Tempo 30 wurde diese Situation rechtlich der Realität angepasst. Durch die gezielt eingesetzten Massnahmen und die
Anzeige des erlaubten Tempos wurde gesichert, dass in den sensiblen Bereichen
- insbesondere an den Kantons-strassenabschnitten -
für Verkehrsteilnehmende mit
besonderen Voraussetzungen
(Schulkinder, Betagte) bessere Bedingungen herrschen.
Projektbeteiligte
Auftraggeber: Gemeinde Biglen / Tiefbauamt Kanton Bern - Oberingenieurkreis II
Auftragnehmer: GrobPlanung GmbH (Federführung, Konzept, Gutachten, Massnahmenpläne, Bauleitung, Umsetzung), Kontextplan AG (Ausführungspläne)
Chronologie
2012:
Gesamtgutachten über alle Zonen inkl. Massnahmenplan
2013:
Öffentliche Auflage / Mitwirkung
2015:
Beschluss Umsetzung 1. Etappe inkl. Kantonsstrassen / Detailgutachten inkl. Kantonsstrassen,
Beschluss Gemeinderat und
Massnahmen-Dossier.
2016:
Realisierung von drei Zonen (Kantons-strassenübergreifend); Ausführungspläne
und Kommunikation via Gemeindemitteilungsblatt
Kostenrahmen
Gesamtkosten: CHF 40'000 (inkl. Ingenieur-
und Bauleitungskosten).
Die Ausführung erfolgte in Koordination mit dem Oberingenieurkreis II, durch den die Markierungs-arbeiten ausgeführt wurden
unter Verrechnung des Anteiles an Markierungen auf Gemeindestrassen.