Biglen (BE): Einbezug von Kantonsstrassen in Tempo-30-Zonen

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Eine Überprüfung der Verkehrssicherheit in Biglen (BE) zeigte, dass Tempo 30 für die Wohnquartiere die einfachste und günstigste Massnahme zur Erhöhung der Sicherheit und der Wohnqualität darstellte. Mit einem Gesamtkonzept und anschliessenden Detailgutachten wurden planerischen Grundlagen für die Umsetzung geschaffen. Dank intensivem Einbezug der Bevölkerung und guter Zusammenarbeit mit dem kantonalen Tiefbauamt - Oberingenieurkreis II konnte eine breite Akzeptanz geschaffen werden, auch für die Einführung von Tempo 30 auf Teilstrecken der Kantonsstrassen rund um die wichtige Bärenkreuzung. Die Umsetzung erfolgte 2016 vorwiegend mit provisorischen, optischen Markierungsmassnahmen.

Ausgangslage
Verkehrssicherheit als Auslöser: Im Jahre 2011 wurde auf Grund einer Anfrage aus der Bevölkerung zu einer einzelnen Kreuzung in Biglen (Einmündung Mühlestützli in Bärenstutz) die Überprüfung der Verkehrssicherheit über das ganze Gemeindegebiet durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass Tempo 30 für die Wohnquartiere die einfachste und günstigste Massnahme zur Erhöhung der Sicherheit und der Wohnqualität insgesamt wäre – nebst einigen punktuellen Massnahmen, die aber vor allem die Kantonsstrassen betrafen. Mit einem Gesamtkonzept (Generelles Gesamtgutachten) wurde 2012 die Grundlage für Tempo 30 in allen Wohnquartieren von Biglen geschaffen. Dieses Gutachten wurde von der kantonalen Fach­stelle vorgeprüft und für vollständig und richtig befunden mit der Auflage, als Grundlage für die Ein­führung von Tempo 30 in den einzelnen Wohnquartieren vor der Umsetzung detaillierte Gutachten und Pläne zu erstellen.

Projektbeschrieb und Umsetzung
Konsequent zur Umsetzung: In der Folge wurde die Einführung von der Gemeinde Schritt für Schritt fundiert vorbereitet: Im Jahr 2013 wurde für das Gesamtkonzept die öffentliche Mitwirkung durchgeführt. Dank der fundierten Vorarbeiten im Zusammenhang mit dem Sicherheitskonzept und dem Gesamtgutachten konnte die Mitwirkung mit ganz wenigen zumeist positiven Beiträgen abgeschlossen werden. Damit war die Grundlage gegeben, gemäss den kantonalen Vorgaben die Tempo-30-Zonen etappiert umzusetzen. Der Gemeinderat beschloss in der Folge, im Jahr 2015 die Detailgutachten für den Hauptteil der Bigler Wohnquartiere, die Dorfteile Hohle, Aueli und Kreuzmatt sowie für die Kantonsstrassenteile zwischen diesen Dorfteilen erarbeiten zu lassen. Im Herbst 2015 wurden die Detailgutachten inklusive Einbezug von zwei längeren Teilstücken von Kantonsstrassen rund um den „Bärenplatz“ durch den OIK II ge­nehmigt. Die Realisierung erfolgte dann in der ersten Hälfte 2016 mit Inkrafttreten auf den Juli 2016.

Mit wenig viel erreichen: In die Zone einbezogen werden neben den Quartieren Hohle, Aueli und Kreuzmatt auch Teilstücke der Kantonsstrassen insbesondere auch die Bärenkreuzung. Auf diesen Teilstücken sind auch die hauptsächlichen Massnahmen notwendig. Vorläufig wurden diese vor allem mit Markierungen ausgeführt, damit die Verkehrsflächen optisch kleiner werden. Für weite Teile der einbezogenen Kantonsstrassen und insbesondere für den Bären­platz bestehen umfassende Sanierungsabsichten, so dass es vertretbar ist, die Umgestaltung vorerst mit provisorischen, optischen Mitteln vorzunehmen.
Dank der grossflächigen Zone wird das Ziel sehr kostengünstig erreicht: Es können neun Signal­standorte eingespart werden, das Regime ist leicht verständlich und braucht keine aufwändigen Eingriffe. An insgesamt vier Stellen werden Ausfahrten oder Fussgängersituationen mit Pfosten zusätzlich gesichert, ansonsten reichen die Markierungen aus.
In Biglen sind  die meisten Strassen recht kleinräumig und sollten bereits vor der Verkehrsberuhing nicht schneller als mit 30 km/h befahren werden. Mit der Einführung von Tempo 30 wurde diese Situation rechtlich der Realität angepasst. Durch die gezielt eingesetzten Massnahmen und die Anzeige des erlaubten Tempos wurde gesichert, dass in den sensiblen Bereichen - insbesondere an den Kantons-strassenabschnitten - für Verkehrsteilnehmende mit besonderen Voraussetzungen (Schulkinder, Betagte) bessere Bedingungen herrschen.

Projektbeteiligte
Auftraggeber: Gemeinde Biglen / Tiefbauamt Kanton Bern - Oberingenieurkreis II
Auftragnehmer: GrobPlanung GmbH (Federführung, Konzept, Gutachten, Massnahmenpläne, Bauleitung, Umsetzung), Kontextplan AG (Ausführungspläne)

Chronologie
2012: Gesamtgutachten über alle Zonen inkl. Massnahmenplan
2013: Öffentliche Auflage / Mitwirkung
2015: Beschluss Umsetzung 1. Etappe inkl. Kantonsstrassen / Detailgutachten inkl. Kantonsstrassen, Beschluss Gemeinderat und Massnahmen-Dossier.
2016: Realisierung von drei Zonen (Kantons-strassenübergreifend); Ausführungspläne und Kommunikation via Gemeindemitteilungsblatt

Kostenrahmen
Gesamtkosten: CHF 40'000 (inkl. Ingenieur- und Bauleitungskosten).
Die Ausführung erfolgte in Koordination mit dem Oberingenieurkreis II, durch den die Markierungs-arbeiten aus­geführt wurden unter Verrechnung des Anteiles an Markierungen auf Gemeindestrassen.